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사회법연구 [Studies of Social Security Law]

간행물 정보
  • 자료유형
    학술지
  • 발행기관
    한국사회법학회 [The Korean Association of Social Security Law]
  • pISSN
    1738-1118
  • 간기
    연3회
  • 수록기간
    2003 ~ 2026
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 주제분류
    사회과학 > 법학
  • 십진분류
    KDC 360 DDC 340
제27호 (8건)
No

<賀序>

2

서암(瑞巖) 이상광(李相光) 선생이 구축하신 사회법 세계

이광택

한국사회법학회 사회법연구 제27호 2015.12 pp.-22--8

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4,800원

3

서암(瑞巖) 이상광(李相光)교수의 학력, 약력, 주요 저서, 논문

한국사회법학회

한국사회법학회 사회법연구 제27호 2015.12 pp.-7--1

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4,000원

4

시간선택제 일자리제도에 대한 한국과 독일의 비교 분석

윤조덕

한국사회법학회 사회법연구 제27호 2015.12 pp.1-31

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7,200원

Die Studie hat zum Ziel, im Rahmen eines Gesetzesvergleichs der koreanischen Vorschriften zur Arbeitszeitauswahl bei Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbestimmungsvorschriften mit den Teilzeitarbeitsregelungen in Deutschland Modifizierungsvorschläge für das koreanische System aufzuzeigen. Es werden zunächst die relevanten koreanischen Gesetzesvorschriften zur Arbeitszeitauswahl bei Teilzeitbeschäftigung dargestellt und die wesentlichen deutschen Gesetzesvorschriften zu Teilzeitarbeitsregelungen vorgestellt. Anschließend erfolgt eine Vergleichsanalyse zwischen den Regelungen beider Länder. Abschließend werden zur Erreichung einer erweiterten und konsequenten Anwendung der koreanischen Vorschriften zur Arbeitszeitauswahl bei Teilzeitbeschäftigung folgende Punkte vorgeschlagen, die der Diskussion und Ergänzung der Vorschriften zweckdienlich sind. Erstens ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften zur Arbeitszeitauswahl bei Teilzeitbeschäftigung auf weitere Beschäftigte und Betriebe notwendig. In Deutschland finden die Regelungen auf sämtliche Arbeitnehmer Anwendung im Gegensatz zur beschränkten Anwendung in Korea. Zweitens bedarf es einer klaren gesetzlichen Definition der unter die koreanischen Vorschriften zur Arbeitszeitauswahl bei Teilzeitbeschäftigung fallenden Beschäftigten. Drittens sind Beschränkungen von verlängerten Arbeitszeiten und klare Vorgaben zu etwaigen Mehrarbeitsvergütungsverpflichtungen nötig. Viertens wird die Prüfung einer Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf Arbeitszeitverkürzung von den bisherigen Gruppen auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und auch in leitenden Positinen. Fünftens bedarf es einer Diskussion über die Vermeidung einer Benachteiligung der Teilzeitarbeiter zum Zeitpunkt der Altersrentenauszahlung im Hinblick auf den Höchstgehalt.

5

7,800원

Auf der staatlichen Ebene werden die verschiedenen Maßnahmen gegen die soziale demografische Wandlung verwirklicht. Außer der Schaffung der Arbeitsplätzen der Älteren wird darunter Interesse für die Förderung des sozialen Engagements zum gesunden aktiven Altersleben. Auf diesem Grund ist es nötig, dass das soziale Engagement der Älteren nicht nur in der freiwilligen Arbeiten bleibt, sondern auf der Ebene der Generationenintegration systematisiert und entwickelt wird. In dieser Arbeit wird daher das deutsche Modell vorgestellt, das mit der staatlichen Förderung das soziale Engagement der Generationenintergration entwickelt hat. Und es werden ausführlich untersucht, die ehrenamtliche Tätigkeit als eigene Tradition Deutschlands und den Bundesfreiwilligendienst, der das ehemaligen System des Zivildienstes ersetzt und den Bundeswehrdienst neu organisiert hat. Hier hat Deutschland zum Ziel, soziales Engagement nicht nur mit Älteren, sondern aller Generationen zu fördern, um auf der europäsichen Ebene die Ältere zu aktivieren und die Generationen zu solidarisieren. Und die Förderung der Bundes- und Landesregierung für die ehrenamtliche Tätigkeit und Bundesfreiwilligendienst ist in der Bereichen der Sozialversicherung, Arbeitsverhältnisse, steuerlichen Behandlungen, sozialen Dienste usw. darzustellen. Danach bedarf es der Bestimmung in Bezug auf die staatliche und kommunale Finanzierung zur Stärkung und Aktievierung soziales Engagements.

6

7,800원

This article is the UCLA's professor Zatz's essay (“Civil Rights and the Low-Wage Worker: Article: The Minimum Wage as a Civil Rights Protection: An Alternative to Antipoverty Arguments”). The Essay addresses the relationship between the core concepts in that title: “civil rights” and “low wages,” and suggests that the minimum wage aims to remedy an injury to workers' civil rights. Part II outlines an intellectual agenda for defending the minimum wage. The key hurdles are characterizing the harm in terms of wage rates rather than household income and justifying a remedy that focuses on employer wage payments rather than compensatory cash transfers from the state. These challenges parallel those that antidiscrimination law faces when it goes beyond a principle of impartiality into terrain marked as “accommodation” or “redistribution.” Part III considers how an antidiscrimination framework might address the first of these problems either through “disparate impact” analysis of how subminimum wages disproportionately affect groups traditionally protected by civil rights or through broadening those groups to incorporate a concept of discrimination based on economic class. He concludes that these tend to reproduce rather than overcome the standard objections to the minimum wage, and so he turn in Part IV to a different approach. He extends his recent argument that preventing “membership causation” (harm traceable to membership in a protected class) provides a theoretical synthesis of “disparate treatment” and “accommodation” theories in antidiscrimination law. The basic idea here is that sufficiently low wages indicate that the worker's earnings have been suppressed by morally arbitrary factors (including but not limited to race and sex), even if those factors cannot be identified with precision in the individual case. Requiring an employer to pay supra-market wages is like making an employer provide an accommodation that allows an employee to work as productively as if she had no (morally arbitrary) impairment. Part V concludes with some preliminary thoughts on the second hurdle, making the employer responsible for redressing low wages.

7

9,400원

Österreich hat mehrere Pensionreformen in der Vergangenheit durchgeführt. Die Pensionreformen vor dem Jahr 2000 konzentrieten sich auf kurzfristrigen Massnahmen zur Sicherung der Finanzierung der Pensionsversicherung. Aber 2003/2004 Pensionreformen haben die Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung des auf dem Umlageverfahren beruhenden Pensionssystems gelegt. Die Kernelement der 2003/2004 Pensionreformen sind die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension und die Einführung des Pensionskontos durch die Harmonisierung aller Pensionssysteme in Österreich. Landes-und Gemeindebeamten sind nicht harmonisiert. Beitragssätze, Beitragsgrundlagen sind schrittweise einheitlich geworden. Die Pensionhöhe und Einkommensersatzraten sind nach der Durchführung der 2003/2004 Pensionsreformen niedriger geworden. Trotzdem ist das Ziel der Einkommensersatzraten 80% für eine längere Erwerbstätigkeit beibehalten. Der Durchrechnungszeitraum hat sich verlängert, aber die Beitragszeiten wurden unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung besser aufgewertet. Die Schaffung eines persönlichen Pensionskontos hat das Pensionssystem transparenter gemacht. Die Ersatzzeiten sind abgeschafft. Die Kindererziehungszeiten, Mutterschutz, Familienhospizkarenz, etc. wurden besser berücksichtigt. Pensionsanpassung hat sich mit dem Verbraucherpreisindex verknüpft und einheitlicher Kontoprozentsatz 1,78% gilt für alle Versicherten. Der Schwerarbeiter kann mit Abschlag in Frühpension gehen, jedoch beträgt der Abschlag 2,1% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter. 2003/2004 Pensionsreformen haben den beträchtlichen Verwaltungsaufwand mit sich gebracht, der durch die Pararellrechnung und den Schutzdeckel verursacht hat. Die grundlegende Umgestaltung der Pensionsversicherung beruht auf Beitragsgerechtigkeit und Geschlechtsneutralität. Die Pensionsversicherung hat unter Berücksichtigung der Änderung der demographischen und wirtschaftlichen Parameter Nachhältigkeitsfaktoren zur Sicherung der langfristigen Pensionsfinanzierung eingebaut. Man kann sagen, dass 2003/2004 Pensionsreformen den Paradigmenwechsel bzw. den Modelwechsel der österreichischen Pensionsversicherung gemacht haben.

8

독일에서의 노동자 경영 참여제도(Works Constitution)

배인연

한국사회법학회 사회법연구 제27호 2015.12 pp.151-207

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11,100원

 
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