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Die Grundfreiheiten als Grundlage des europäischen Binnenmarkts dienen als Instrument zur Annäherung der Lebensverhältnisse in Europäischen Gemeinschaft. Demgegenüber sind die Grundrechte vom EuGH zur Kontrolle gemeinschaftsrechtlicher Lösungen herangezogen worden, um festzustellen, ob eine bestimmte Auslegung des Gemeinschaftsrechts mit grundrechtlichen Wertungen vereinbar ist. Solche funktionale Unterschiede liessen sich im Begriffspaar “Transnationale Integration (Grundfreiheiten) - Supranaitonale Legitimation (Grundrechte)” abbilden. Zwar die Grundfreiheiten und die Grundrechte in Europäische Union sind voneinander zu unterscheiden, aber materiellrechtlich und auch funktional eine Einheit bilden: Die Stoßrichung der Grundfreiheiten und die der Grundrechte sind nicht gleich, trotzdem spielen beiden Instrument im Grunde gleich große Rolle in Europäischen Integration.
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