Earticle

현재 위치 Home

공영방송의 프로그램의 자유 - 독일 기본법 제5조 제1항 2문을 중심으로 -
Die Programmfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

첫 페이지 보기
  • 발행기관
    원광대학교 법학연구소 바로가기
  • 간행물
    원광법학 KCI 등재후보 바로가기
  • 통권
    제24집 제1호 (2008.03)바로가기
  • 페이지
    pp.179-201
  • 저자
    전정환
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A73829

원문정보

초록

영어
Bei der Programmgestaltung setzt die Grundversorgung "gleichgewichtige Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen in möglichster Breite und Vollständigkeit" voraus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes setzt dies ein Programmangebot für die Gesamtheit der Bevölkerung voraus, das umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrages informiert und Meinungsvielfalt in der erfassungsrechtlich gebotenen Weise sichert und das deshalb auch sendetechnisch für jedermann empfangbar verbreitet wird. In dem bestehenden dualen Rundfunksystem hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung zu leisten.
Bei der Konkretisierung des Dienstes, den der Rundfunk für die individuelle und öffentlich-rechtliche Meinungsbildung zu leisten hat, hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Programmgrundsätze festgelegt, indem es ein Mindestmaß an
Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung in den Programmen verlangt.
Die Frage stellt sich schon, ob zur Rundfunkfreiheit auch die Werbung zu zählen ist. Unter die Definition der Werbung fallen sowohl die Werbung für Waren und Dienstleistungen als auch die sogenannte ideelle Werbung.
Letztere wird im Rundfunk durch den Rundfunkstaatsvertrag ausgeschlossen. Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht aber einen Anspruch der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Werbung ausgeschlossen, wenngleich es die gegenwärtig bestehenden Werbemöglichkeiten als geeignetes Mittel für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegenüber staatlicher Einflußnahme im Rahmen der Gebührenfestsetzung angesehen hat. Da es
somit kein Recht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Werbung geben kann, ist die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Werbebeiträge ausgestrahlt werden dürfen, eine Angelegenheit, die der Gesetzgeber zu entscheiden hat.
Aus Gründen der Effizienz, aber auch der Wirtschaftlichkeit haben sich verschiedene Formen der Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untereinander, mit privaten Produktionsunternehmen, aber nach der Einführung des dualen Systems auch mit privaten
Rundfunkveranstaltern im Bereich der Programmarbeit entwickelt.
Unproblematisch, weil von der Programmfreiheit umfaßt, sind nicht nur die Eigenproduktionen, sondern auch die Auftragsproduktionen, Coproduktionen und Beteiligungen an programmherstellenden Unternehmen im Bereich der Erfüllung des Programmauftrags, soweit es ausschließlich um die Erstellung von Beiträgen für das eigene Programm und nicht um die Verwertung geht.

목차

Ⅰ. 서설
 Ⅱ. 공영방송의 기본적 방송공급
  1. 기본적 방송공급의 개념과 공영방송의 역할
  2. 기본적 방송공급에 해당하는 방송프로그램
  3. 기본적 방송공급 이외의 방송프로그램
 Ⅲ. 공영방송의 프로그램 원칙
  1. 최소한의 균형성, 객관성 및 상호존중성
  2. 기여하는 기능의 관점에서 그 밖의 프로그램임무
 Ⅳ. 방송의 자유의 일부분으로써 공영방송의 광고
  1. 광고의 개념과 방송의 자유
  2. 광고와 공영방송
 Ⅴ. 공영방송과 제3자의 프로그램공동작업
 Ⅵ. 결론
 참고문헌
 ZUSAMMENFASSUNG

키워드

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk Grundversorgung Programmgrundsätze Werbung Programmzusammenarbeit

저자

  • 전정환 [ Jeon, Jeong-Hwan | 원광대학교 법과대학 교수, 법학박사. ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    원광대학교 법학연구소 [THE LAW RESEARCH INSTITUTE WONKWANG UNIVERSTIY]
  • 설립연도
    1961
  • 분야
    사회과학>법학
  • 소개
    법에 대한 이론적 · 실제적 연구를 수행하고 그 결과를 발표하여 한국과 지역사회의 법률문화의 발전에 기여함을 목적으로 설립되었으며 법학일반이론과 법학교육방법 등의 연구와 법률구조안내 및 상담을 한다

간행물

  • 간행물명
    원광법학 [Journal of Law research]
  • 간기
    계간
  • pISSN
    1598-429X
  • eISSN
    2508-4526
  • 수록기간
    1962~2026
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 360 DDC 340

이 권호 내 다른 논문 / 원광법학 제24집 제1호

    피인용수 : 0(자료제공 : 네이버학술정보)

    함께 이용한 논문 이 논문을 다운로드한 분들이 이용한 다른 논문입니다.

      페이지 저장