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피고인에게 불리한 판례변경과 소급효금지원칙
Rechtsprechungsänderung zuungunsten des Beschuldigten und Rückwirkungsverbot

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  • 발행기관
    원광대학교 법학연구소 바로가기
  • 간행물
    원광법학 KCI 등재후보 바로가기
  • 통권
    제23집 제1호 (2007.06)바로가기
  • 페이지
    pp.275-297
  • 저자
    송승은
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A63686

원문정보

초록

영어
Der zeitliche Geltungsbereich der Strafgesetze wird festgelegt durch das Rückwirkungsverbot. Die Strafbarkeit muß gesetzlich bestimmt gewesen sein, bevor die Tat begangen wurde. Unzulässig sind rückwirkende Strafgesetze, die die Strafbarkeit begründen oder verschärfen. Der Grund des Rückwirkungsverbots liegt im Unterscheid zu den drei anderen Auswirkungen des
Gesetzlichkeitsprinzips nicht in der demokratischen Legitimation der Strfgesetze, denn durch das Rückwirkungsverbot wird die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgeber gerade eingeschränkt.
Erheblich umstritten ist, ob das Rückwirkungsverbot auch für eine Änderung der Rechtsprechung zuungunsten des Beschuldigten gilt. Im rechtstheoretischen Bezugsrahmen handelt es auch um einen Zielkonflikt zwischen der Wahrung der Rechtssicherheit auf der einen und der Ermöglichung der Rechtsfortbildung auf der anderen Seite.
Rechtsprechung und h.L. halten die Aburteilung des Beschuldigten nach der später strengeren Auffassung für zulässig und wollen nur durch Zubilligung eines Verbotsirrtum helfen. Damit wird das Ergänzungsverhältnis zwischen dem Gesetz und seiner Auslegung verkannt. Ein starker Umschwung in der Rechtsprechung wiegt u.U. schwerer als eine geringfügige Gesetzesänderung. Nur dann ist die Rechtswirklichkeit des Strafgesetzes Magna Charta, wenn für die das Gesetz entfaltende Auslegung das gleiche gilt, was für den Gesetzesbuchstaben in Anspruch genommen wird. Und der Bürger vertraue auf eine feste Rechtsprechung wie auf das Gesetz und dürfe in diesem Vertrauen nicht enttäuscht werden.
Dem ist aber nicht zu folgen, weil es den Grundgedenken des Gesetzlichkeitsprinzips widerstreitet. Der Bürger braucht nicht die Rechtsprechung zu kennen (das wäre schon für die meisten Juristen eine Überforderung!) und soll sich auch nicht auf sie, sondern auf den
Gesetzeswortlaut verlassen. Da Rechtsprechungsänderungen sich im Bereiche des
möglichen Wortsinns halten müssen, sind sie ohnehin tendenziell weniger einscheidend und besser vorhersehbar als Gesetzesänderungen, und der Einzelne kann und muss sich in manchen Fällen auf sie einstellen. Es gibt viele Handlungen, bei denen der Täter sich in nicht vorwerfbarer Weise auf eine bestimmt Rechtsprechung verlassen und z.B. noch eigens Rechtsrat eingeholt hatte. Dann darf er für seine Rechtstreue bei einer späteren Rechtsprechungsänderung sicherlich nicht noch bestraft werden. Aber in einem solchen Fall muss ohnehin ein Freispruch wegen unverschuldeten Verbotsirrtum(§16 koreanisch StGB) erfollgen.

목차

I. 들어가는 말
 Ⅱ. 피고인에게 불리한 판례변경의 유형
  1. 새로운 범죄구성요건을 창설한 사례
  2. 가중된 범죄구성요건을 적용한 사례
 Ⅲ. 피고인에게 불리한 판례변경의 소급효 인정여부
  1. 소급효부정설
  2. 소급효긍정설
  3. 위법성의 착오(금지착오) 원용설
  4. 제한적 소급효긍정설
 Ⅳ. 나오는 말: 죄형법정주의의 기본정신과 변화하는 사회현실
 참고문헌
 [Zusammenfassung]

키워드

Rechtsprechungsänderung Rückwirkungsverbot Verbotsirrtum Gesetzlichkeitsprinzip Gesetzesänderung.

저자

  • 송승은 [ Song, Seung-Eun | 성균관대학교 비교법연구소 선임연구원, 법학박사 ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    원광대학교 법학연구소 [THE LAW RESEARCH INSTITUTE WONKWANG UNIVERSTIY]
  • 설립연도
    1961
  • 분야
    사회과학>법학
  • 소개
    법에 대한 이론적 · 실제적 연구를 수행하고 그 결과를 발표하여 한국과 지역사회의 법률문화의 발전에 기여함을 목적으로 설립되었으며 법학일반이론과 법학교육방법 등의 연구와 법률구조안내 및 상담을 한다

간행물

  • 간행물명
    원광법학 [Journal of Law research]
  • 간기
    계간
  • pISSN
    1598-429X
  • eISSN
    2508-4526
  • 수록기간
    1962~2026
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 360 DDC 340

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