Die Europäischen Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für sozialen Rechte. Aber der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte garantiert die sozialen Rechte durch seine ständige Rechtsprechungen mit der Anwenung der Bestimmungen in der Europäischen Konvention für Menschenrechte, die in engen Beziehungen mit der sozialen Rechte stehen. Insbesondere hat der Europäischer Gerichthof für Menschenrechte den Schutzbereich des Art.6(Anspruch auf rechtliches Gehör), 8(Privatlebens- und Familienlebensfreiheit), 11(Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und 14(Diskriminierungsverbot) in der Europäischen Konvention für Menschenrechte im Hinblick auf die Auswirkungssicherung der sozialen Rechte allmählich erweitert.
목차
Ⅰ. 서론 Ⅱ. 소송절차를 통한 사회권의 보장 Ⅲ. 유럽인권조약의 사회권적 측면 Ⅳ. 규범내용의 확대를 통한 사회권의 보장 Ⅴ. 결론 참고문헌 〔Zusammenfassung〕
키워드
유럽인권조약유럽인권재판소사회적 권리사회적 권리의 적용확대차별금지Europäischen Konvention für MenschenrechteEuropäischer Gerichthof für MenschenrechteSoziale Rechtedie Anwendungserweiteren der sozialen RechteDiskriminierungsverbot