Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindesterbteil bestimmter naher Angehörige des Erblassers. Sind bestimmte Abkömmlinge des Erblassers durch eine Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) oder Schenkungen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, so können sie von den Erben den Pflichtteil verlangen. Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze. Nicht alle Rechtsordnungen kennen einen Pflichtteil. Während z. B. in den Vereinigten Staaten ein Pflichtteil unbekannt ist, besteht in Deutschland und in den meisten Ländern mit einer Rechtstradition,die auf das römische Recht zurückgeht, traditionell eine Pflichtteilsregelung, die jedoch unterschiedlich ausgeprägt ist. Der Gesetzgeber hat in den §§ 1112 - 1118 Koreanisches BGB den nahen Familienangehörigen die Garantie eingeräumt, immer zumindest einen Mindestanteil am Erbe zu erhalten, nämlich den sog. gesetzlichen Pflichtteil. · Zum Kreis der Berechtigten gehören nach §1112 KBGB dabei die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel- und Urenkelkinder),der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers und Geschwister des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen in Deutschland und in den meisten Ländern die Geschwister des Erblassers. Die Höhe des Pflichtteils ist im einzelnen nach folgenden Maßstab unterschiedlich geregelt:- eine Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils für einen Abkömmlinge des Erblassers - eine Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils für den überlebenden Ehegatten des Erblassers - eine Drittel des Wertes des gesetzlichen Erbteils für jeden der Verwabdten des Erblassers in gerader aufsteigender Linie - eine Drittel des Wertes des gesetzlichen Erbteils für jeden der Geschwister · Im §1113 KBGB geht es um die Berechnung des Pflichtteils. Laut §1113 KBGB wird der Bereichnung des Pflichtteils der Überschuß nach Abziehung sämtlicher Beträge der Nachlaßschulden vom Gesamtwert des Nachlasses mit dem Wert der Zuwendungen zugrunde gelegt. · Fehlt dem Pflichtteilberechtigten infolge der in §1114 KBGB bezeichneten Zuwendungen oder Vermächtnisse der Wert des auf ihn entfallenden Anteils am Pflichtteil, so kann er vom Beschenkten oder Vermächtnisses zum Zweck der Befriedigung wegen des fehlenden Betrages verlangen(§1115 I). Bei Vorhandensein mehrerer Beschenkter oder Vermächtnisnehmer sind diese zur Herausgabe im Verhältnis des Wertes der ihnen zugewedten Gegenstände verpflichtet.
목차
I. 서론 II. 유류분제도의 도입에서의 태생적 문제 III. 유류분제도에 대한 대표적인 논의에 관한 검토 IV. 결어 참고문헌 ABSTRACT
키워드
유류분제도의무분제도유류분반환청구권감쇄소권유류분권리자유류분율유류분액자유분유류분의무분PflichtteilFreiheitteilPflichtteilsrechtPflichtteilsanspruchHerabsetzungsklage(action en réduction)TestierfreiheitPflichtteilsberechtigter
전북대학교 동북아법연구소 [Institute for North-East Asian Law]
설립연도
2007
분야
사회과학>법학
소개
전북대학교 동북아법연구소는 동북아법에 관한 국내외의 이론과 실제를 연구하고 교육하며, 그 결과를 발표하여 동북아법에 대한 이해의 증진과 동북아의 법률문화발전에 기여하기 위한 목적으로 2006년 7월 설립되었다.
서해안시대의 중심지역을 표방한 전라북도의 지리적 여건과 동북아시아의 여러 국가와의 인적 물적 교류가 확대되면서 그에 따른 여러 가지 법률문제가 발생됨에 따라 동북아시아의 지역적 특성을 고려한 법제도의 연구와 이들 국가와 거래하는 전북지역 자치단체와 기업에 대한 실질적 교육의 필요성이 대두되었다.
이러한 요청에 따라 법제도의 연구와 교육을 담당할 기관으로 전북지역 거점국립대학인 전북대학교가 동북아법연구소를 설립하게 되었고 전북 지방자치단체와 기업에 대한 교육과 자문프로그램을 운영하고 있다.