Im Individualarbeitsrecht ist der Arbeitgeber vergleichsweise leicht auszumachen: Er definiert sich durch das Vertragsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag. Schwieriger scheint es sich im Kollektivrecht zu verhalten. Hier werden tatsächlich immer häufiger mühsame Suchvorgänge notwendig, um herauszufinden, wer als Arbeitgeber Partner der Gewerkschaft ist. Vertragsarbeitgeber behalten ihre Funktionen. Daneben gibt es aber noch etwas, das man als gewillkürten Betriebsarbeitgeber bezeichnen könnte, nämlich die durch eine Führungsvereinbarung geschaffene gemeinsame Betriebsleitung. Eine effektive Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn der Einsatz des Fremdpersonals mit dem Betriebsablauf des Bestellers abgestimmt wird. Hierfür wird das „Werk„ bis hin zur Gestaltung einzelner Arbeitsschritte so detailliert vertraglich festgelegt, daß dem Werkunternehmer in der vertraglichen Durchführungsphase kein beachtlicher eigener Entscheidungsspielraum mehr verbleibt. Dies ermöglicht dauerhafte Aufgabenerfüllungen. Äußerliche Unterschiede zwischen der Tätigkeit des Stamm- und des Fremdpersonals sind nicht mehr festzustellen. In Koreanischem Kollektivesarbeitsrecht gibt es sog. Unfair Practice für die Sicherung des Koalitionsrechts von Gewerkschaft. Hierbei geht es um die Begriff des Arbeitsgebers, der durch dem Gesetz zu strafen ist. Dieser Arbeitsgeberbegriff ist von dem Arbeitsgeberbegriff zu differenzieren, der in der typische Tariffautonomie zwischen Arbeitsgeber und Gewerkschaft. Insoweit ist die Erweiterung des Arbeitsnehmerbegriffs zu bejahen, weil die Koalitionsfreiheit von dritte beeintrachtigt werden kann. Aber es ist zu verneinen, dass die Begriff des Arbeitsgebers im Tariffbindungsbereich zu erweitern ist, unabhängig von der Bestehene des Arbeitsvertrags.
목차
Ⅰ. 문제의 소재 Ⅱ. 사용자 개념에 관한 현행법 상의 규정 내용과 해석론 Ⅲ. 단체교섭제도와 부당노동행위제도 상의 사용자 개념 구별 Ⅳ. 지배개입 행위에 따른 원청회사의 부당노동행위 주체로서의 지위 여부 Ⅴ. 요약 및 결론 참고문헌 〈Abstract〉
키워드
사용자개념협약자치원리부당노동행위사용자개념 확대단결권ArbeitsgeberbegriffTarifautonomieunfair labor practicesErweiterung des ArbeitsgebersbegriffsKoalitionsrecht
한국비교노동법학회 [The Korea Society of Comparative Labor Law]
설립연도
1997
분야
사회과학>법학
소개
본 학회는 1997. 4. 1 창립되어 노동법 분야를 주로 연구하는 단체이다. 본 단체는 국내법, 외국의 노동법 노사관계등의 인접학문분야, 국제노동법 등을 연구함으로써 현재 국내적으로 연구가 미진한 분야의 하나인 노동법 분야의 이론적 발전과 재정립. 진보적 이론 창안과 법해석을 통한 사회적 공헌을 그 목적으로 하고 있다.
학회 회의의 자격은 교수, 박사학위 소지자의 자격을 갖춘자를 정회원, 기타의 자를 준회원 또는 특별회원으로 한다. 본학회는 1998년 이후 '노동법 논총'이라는 학술지를 발간하고, 매년 봄(5월)과 가을(9월) 정기학회를 2회이상 개최한다. 학회의 회원은 전국적으로 교수, 공공단체, 연구기관, 공인노무사 및 변호사 등의 전문가로 구성되어 있다.