Ohne Hilfe des Multimedias kann Man seine Gelegenheit nicht führen. Heutzutage werden alle Sache durch Digitalisierung per Online oder per Off-Line änderen. Und wir können solche unberührbare Sache ein oder verkaufen. Diese Digitalisierung hat ein völlig neues Umfeld für die Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte geschaffen. Animationen, Videos, Texte, Bilder und Musik sind in digitaler Form verfügbar und können zu einheitlichen und interaktiven Arrangements verschmolzen werden. Beispiele hierfür sind Computerspiele, Präsentationen und Websites. Derartige Produktionen stellen inzwischen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Trotz aller Versuche, mit der Entwicklung Schritt zu halten, weist der bestehende rechtliche Rahmen eine Fülle von Unwägbarkeiten auf. Einen wichtigen Aspekt hierbei bildet das Vertragsrecht. Die wirtschaftliche Verwertung von Immaterialgütern durch rechtsgeschäftliche Überlassung erfordert ein verlässliches und vorhersehbares Regelwerk. Diese Arbeit stellt die aktuelle Rechtslage in Deutschland vor. Im Kern sind drei das Vertragsrecht durchziehende Trennlinien involviert. Die Unterscheidung zwischen bestehenden und erst herzustellenden Gütern, zwischen dauerhafter Überlassung und Dauerschuldverhältnis sowie zwischen Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen. Letztere Kategorisierung berührt das Verhältnis zwischen körperlichen und immateriellen Gütern an seiner Wurzel und ist letztlich der Angelpunkt auch für die Frage nach der rechtlichen Behandlung von Multimediaverträgen - geht es denn nun um eine Sache, um ein Recht, um etwas ganz anderes oder gar um eine Mischung aus alledem? Ein hier erwähnte neue Sache bedeutet ein körperliche oder unkörperliche Sache. Deswegen kann man diese Untersuchung über das Immaterialgüterrecht sagen. Diese könnte auch ein Lizentvertrag sein. Aber diese Untersuchung ist nicht über Immaterialgüterrecht sondern ein zililrechtliches Vertragsrecht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist ; das einmalige Nutzungsvertrag des Multimedias ein „Mietvertrag„ und das dauerhafte Nutzungsvertrag des Multimedia ist ein „Werkvertraag„
목차
Ⅰ. 연구목적 및 범위 II. 멀티미디어의 개념 III. 멀티미디어 거래의 유형화 IV. 독일에서의 멀티미디어계약 1. 서론 2. 이미 존재하는 멀티미디어 상품의 계속적 이전의 경우 3. 멀티미디어 상품의 일시적 양도 4. 상품의 생성과 멀티미디어 상품의 계속적 이전 5. 소결 V. 결론 참고문헌
민사법의 이론과 실무학회 [The Association of Theory and Practics of Private Law]
설립연도
2002
분야
사회과학>법학
소개
법은 善과 術(Jusest ars boni et eaqui)이라고 한다. 법학 연구의 일반적인 경향은 선과 형평에 관한 문제를 실체법분야에서 총괄적으로 다룬다면, 그 '術'에 해당하는 부분은 소송법 분야에서 다루어진다 할 것이다. 법학은 모름지기 실체법을 외면한 소송법만의 연구가 허탈에 빠지게 되고, 또 소송법을 경시하는 실체법만의 연구도 공허할 수 밖에 없다. 민사법의이론과실무학회는 실체법과 소송법이라는 구체적 전문성의 차이가 있음에도 불구하고 공동발표회를 가짐으로써 상호 보완하고 보다 깊게 민사법 연구의 전문성을 살려나가는데 그 목적이 있다.
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민사법의 이론과 실무 [Journal of Theory and Practics of Private Law]