In der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, ob die EG auch eine Strafgesetzgebungskompetenz besitzt, die es ihr ermöglicht, originäres Gemeinschaftsstrafrecht zu erlassen. In der Literatur wird eine Rechtssetzungskompetenz der EG auf dem Gebiet des Strafrechts ganz überwiegend abgelehnt, weil sich eine solche Befugnis nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung unmittelbar aus dem Primärrecht ergeben müsste. Jedoch gibt es in einer Reine von Vorschlägen und Vorarbeiten das supranationale Europäische Strafrecht. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das “Corpus Juris strafrechtlicher Regelungen zu Schutze der finanziellen Interessen der EU” zu nennen, in dem das supranationale und materielle Strafrecht vorgesehen ist. Darüber hinaus versucht man in der Diskussion zur zukünftigen Europäischen Verfassung, der EU die Gesetzgebungsbefugnis zum echten Unionsstrafrecht in bestimmten Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zu gewährleisten. Es ist abzuwarten, ob die Aussage von Prof. Dr. Satzger, “es dürfte nur eine Frage der Zeit, bis einzelne europäische Kriminaltatbestände erlassen würden”, zutreffend sein wird.
목차
Ⅰ. 서설 Ⅱ. 유럽공동체의 ‘형법’ 개념에 대한 이해 Ⅲ. 유럽공동체의 형사입법권에 관한 현행법적 검토 Ⅳ. 유럽공동체의 형사입법권에 관한 정책적 논의 V. 마치며 참고문헌 Resümee
키워드
유럽형법유럽공동체의 형사입법권유럽헌법유럽공동체조약유럽연합의 재정적 이익보호를 위한 형사법대전Europäisches StrafrechtStrafgesetzgebungskompetenz der EGEuropäische VerfassungEG-VertragCorpus Juris strafrechtlicher Regelungen zum Schutz der finanziellen Interesse der EU