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독일의 이민법에 관한 연구
Untrsuchung des deutschen Zuwanderrungsgesetzes

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  • 발행기관
    유럽헌법학회 바로가기
  • 간행물
    유럽헌법연구 바로가기
  • 통권
    제2호 (2007.12)바로가기
  • 페이지
    pp.187-208
  • 저자
    안성경
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A138262

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원문정보

초록

영어
In den Bestandszahlen der Bundesrepublik Deutschland spiegelt sich jedoch neben anderen Faktoren und die Zuwanderung in kumulierter Form wider. Der Ausländerbestand hängt nicht nur von den erfolgten Migrationen (Zu- und Abwanderung), der Geburtenentwicklung und der Sterblichkeit der auslandischen Population ab, sondern spiegelt vor allem auch die jeweilige
Einburgerungspraxis wider. Die Auslanderzahlen in Frankreich unterschatzen beispielsweise das Ausmaß der erfolgten Migration, da Frankreich ein relativ liberales und schnelles Einburgerungsverfahren hat. In Deutschland war bis Ende 1999 die Einburgerungsregelung fur Ausländer eher restriktiv, was zu einer im europaischen Vergleich unterdurchschnittlichen Einburgerungsquote gefuhrt hat. Entsprechend hoch ist der Anteil der auslandischen
Staatsangehörigen, die trotz langer Aufenthaltsdauer nicht über einen deutschen Pass verfugen. Hingegen wurden die Spataussiedler welche unzweifelhaft zu den Migranten zu rechnen sind sehr schnell eingeburgert. Das heißt, die Mit Verabschiedung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 1. August 1999 erwerben Spataussiedler und ihre Familienangehorigen soweit sie in den Aufnahmebescheid mit einbezogen sind. Mit der Ausstellung der Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 40a StAG). Darstellung der Migration durch die Auslanderzahlen ist in zweierlei Hinsicht verfalschend.: Die Auslanderzahlen unterschatzen die Migration durch
die Nichteinbeziehung der zuwandernden Spataussiedler, sie uberschatzen aber auch die Migration aufgrund niedriger, jedoch kontinuierlich steigender Einburgerungszahlen und aufgrund jährlich circa 100 000 im Inland geborener ausländischer Kinder. Seit dem 1. Januar 2000 erhalt jedoch die Mehrzahl der in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit, sodass die Zahl der im Inland geborenen Kinder
mit ausländischer Staatsbürgerschaft (statistisch) sinken wird. Ausländische Staatsangehörige werden zusatzlich zur kommunalen melderechtlichen Registrierung im Auslanderzentralregister (beim Bundesverwaltungsamt in Köln) erfasst. Dort werden Informationen uber Auslander gesammelt, die sich drei Monate oder langer in Deutschland aufhalten. Dabei liefern die einzelnen lokalen Auslanderbehorden die entsprechenden Personenstandsdaten an das
Auslanderzentralregister. Das Statistische Bundesamt erhalt zum Jahresende ausgewahlte, aufbereitete Daten aus dem Auslanderzentralregister und veroffentlicht diese. Am Ende des Jahres 1999 lebten insgesamt 7,344 Millionen Menschen mit einer auslandischen Staatsangehorigkeit in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 8,9 % an der Gesamtbevolkerung; dies bedeutet, dass jede elfte Person im Bundesgebiet keine deutsche Staatsan Wohnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Soweit diese Kinder auch die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, müssen sie sich nach Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden (Optionspflicht). Erklaren sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen, verlieren sie die deutsche. Dies gilt auch, wenn sie bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres keine entsprechende Erklarung abgeben. Entscheiden sie sich fur die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit verloren haben. In Ausnahmefällen kann die Mehrstaatigkeit hingenommen werden, z. B. wenn die Aufgabe der
ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist. Ein Auslander erhalt nun bereits nach acht statt bisher nach fünfzehn Jahren einen Anspruch auf Einburgerung unter den weiteren Voraussetzungen, dass er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist, sich zum Grundgesetz bekennt und sich nicht verfassungsfeindlich betatigt, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt, nicht wegen einer Straftat verurteilt
worden ist, seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten
Familienangeh örigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten kann und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Weiter die deutsche Zuwanderungsgesetz wird noch weit beireit geregelt.

목차

Ⅰ. 서론
 Ⅱ. 현행 법제 분석
 Ⅲ. 신이민법의 특징
 Ⅳ. 출입국에 행정절차
 Ⅴ. 사례
 Ⅵ. EU법과의 연관성
 Ⅶ. 결론
 참고문헌
 Zusammenfassung

키워드

이민법 이주 국적 이민 이주행위 체류허가 Zuwanderrungsgesetz Abwanderung Staatangehörigkeit Zuwanderung Migrationsgeschehen Aufenthaltserlaubnis.

저자

  • 안성경 [ AHN, Sung Kyung | 한국법제연구원 ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    유럽헌법학회
  • 설립연도
    2007
  • 분야
    사회과학>법학
  • 소개
    유럽헌법의 탄생과정과 배경 및 운용상황에 관한 전문적인 연구분석하는 학술단체를 설립하는 것을 그 목적으로 한다

간행물

  • 간행물명
    유럽헌법연구 [European Constitution]
  • 간기
    연3회
  • pISSN
    1976-4383
  • 수록기간
    2007~2025
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 362 DDC 342

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