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인공지능 시대에 맞는 외국어 교과의 ‘성격’과 ‘목표’ KCI 등재

신형욱

한국외국어교육학회 외국어교육 제25권 제4호 2018.12 pp.133-157

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6,300원

Artificial Intelligence (AI) is revolutionizing human life. Education has to respond to AI-induced changes. This also applies to the teaching of foreign languages, whose ‘character’ and ‘goals’ are elaborated in this article. First, the general curricular requirements for language teaching and the ‘character’ and ‘goals’ postulated in the foreign language subjects are analyzed. Subsequently it will be explored, how and to what extent people can benefit from AI in the realm of foreign languages. AI can’t replace the basic meaning and value of foreign language learning, namely to learn new world views, to broaden one’s understanding of the world and to contribute on this basis to the peaceful and common development of humanity. As a result, in the age of AI, the humanistic pedagogical value of foreign language teaching plays a more significant role, while the pragmatic value of communication can be replaced by AI. Therefore, the character of the foreign language subjects should be defined through the pedagogical-humanistic goals ‘Personality Development’ and ‘Intercultural Understanding’. Accordingly, as many different languages as possible should be offered, whereby a deep understanding of culture should be given more weight than fluency in the foreign language.

Die Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert das Leben des Menschen. Bildung und Erziehung müssen sich entsprechend auf die durch den Einsatz der KI bewirkten Veränderungen einstellen. Das betrifft auch den schulischen Fremdsprachenunterricht, dessen ‘Charakter’ und ‘Ziele’ mit Blick auf das Zeitalter der KI herausgearbeitet werden. Zunächst werden die allgemeinen curricularen Vorgaben für den Fremdsprachenunterricht und die in den einzelnen Fremdsprachenfächern in Bezug auf ‘Charakter’ und ‘Ziele’ postulierten Inhalte analysiert. Anschließend wird herausgearbeitet, wie und inwieweit der Mensch in Bezug auf Fremdsprachen von der KI profitieren kann. Die KI kann jedoch den grundlegenden Sinn und Wert des Fremdsprachenlernens nicht ersetzen, nämlich neue Weltansichten kennenzulernen, sein Weltverständnis zu erweitern und auf dieser Basis zur friedlichen und gemeinsamen Entwicklung der Menschheit beizutragen. Daraus ergibt sich, dass im Zeitalter der KI dem humanistisch-pädagogischen Wert des Fremdsprachenunterrichts eine bedeutendere Rolle zukommt, während der pragmatische Wert der Verständigung durch KI ersetzt werden kann. Der Charakter der Fremdsprachenfächer wird sich daher in Zukunft v.a. über die pädagogisch-humanistischen Ziele ‘Persönlichkeitsentwicklung’ und ‘Völkerverständigung’ definieren. Dementsprechend sollten möglichst verschiedene Fremdsprachen angeboten werden, wobei einem tiefen Kulturverständnis mehr Gewicht beigemessen werden sollte als dem flüssigen Sprechen der Fremdsprache.

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5,400원

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6,100원

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Energiewende: Ziele und Maßnahmen der Europaischen Union unter besonderer Berucksichtigung Deutschlands

Dieter Eißel, 고종환

[NRF 연계] 한독경상학회 경상논총 Vol.34 No.4 2016.12 pp.1-29

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Der Artikel befasst sich mit der Energiepolitik der Europaischen Union unter besonderer Berucksichtigung von Deutschland. Er zeigt zunachst die Herausforderungen durch den Klima-wandel, die zu global verbindlichen Beschlussen gefuhrt haben. Fur die Europaische Union ist es neben der Minderung der klimaschadlichen Emissionen dabei wichtig, die relativ hohe Importabhangigkeit im Energiesektor zu reduzieren. Sie hat daher ambitionierte Ziele gesetzt, die sich insbesondere auf den Anteil erneuerbarer Energien an der Elektrizitatserzeugung und auf Steigerung der Energieeffizienz beziehen. Im Falle Deutschlands kann gezeigt werden, dass die Subventionierung der Erzeugung alternativer Energien sehr erfolgreich war. Die Zukunft wird aber zeigen, ob es gelingt, die erheblichen Vorteile einer dezentralen Energieversorgung, die insbesondere hinsichtlich der Effizienz und demokratischen Einflussnahme bestehen, tatsachlich zu nutzen. Man darf jedoch nicht ubersehen, dass spezifische nationale Ziele und Interessen der etablierten Energieversorger einer Dekarbonisierung und damit einer Energiewende im Wege stehen konnen, und dass es auch Versuche gibt, den offentlichen Diskurs mit gezielten (Fehl-) Informationen zu beeinflussen. Dies zeigt sich u.a. am Fallbeispiel Polen, das an der Kohle als Energietrager vor allem mit Hinweisen auf dessen Unabhangigkeit von russischen Ol- und Gasimporten festhalten will. Die Widerstande zeigen sich auch den Behauptungen, dass die erneuerbaren Energien im Vergleich zu anderen Energietragern zu teuer seien.

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"Szenen" - zweibändiges Lehrwerk für den Deutschunterricht an japanischen Gymnasien und Hochschulen- Ziele, Inhalte und Unterrichtsmethode -

Sato, Shuko

[NRF 연계] 한국독일어교육학회 외국어로서의 독일어 Vol.14 2004.07 pp.99-115

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망규제법상 규제목적의 결합과 그 의의 ― 보장행정의 공동선실현 메커니즘 ―

계인국

[NRF 연계] 강원대학교 비교법학연구소 강원법학 Vol.39 2013.06 pp.67-101

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규제의 개념이 매우 불명확하고 그 법적 개념을 정의하려는 시도가 진행 중인 현재, 새로운 행정법적 형식 또는 수단으로 불리워지는 규제를 대상으로 하려는 규제법은 미국법상의 regulation과 다른 의미의 규제, 즉, 보장행정의 작용형식을 전제하게 된다. 그러나 종래 미국법적 규제개념이나 특히 미국법에서 기원하고 있는 독점규제법에서의 규제개념이 서로 구별되지 않고 있어 개념상 혼란을 가져오고 있다. 중요한 구별기준은 규제의 목적으로, 경제학적 관점에서의 규제목적과 이를 수용하고 있는 미국법적, 독점규제법적 규제목적은 규제법상 규제목적과 구별되어야 한다. 독점규제법은 경쟁참여자의 자유를 보호하고 문제상황을 교정하는 최적적 경쟁을 내용으로 한다. 이에 따르면 경쟁 그 자체가 공동선으로 인정되며, 국가의 개입작용은 먼저 어떤 시장이 이미 형성되어있고 그 시장에서 경쟁이 이미 존재함을 전제하게 된다. 반면 규제법은 경쟁의 목적과 공동선관련적 목적이 결합되어 상호 상대화되고 수단화되는 규제된 경쟁을 내용으로 한다. 규제된 경쟁은 공동선의무적 경쟁을 형성하고 보호하는 데에 있다. 경쟁목적과 공동선지향적 목적 간의 결합이라는 특수성은 다른 규제개념과의 구별은 물론 보장행정의 작용형식으로서 규제개념을 설정하고 규제행정법의 개요를 형성하는 출발점이 된다.

Andes als der US-amerikanische Begriff der ?Economic regulation“, wird die Regulierung hier als Erscheinungsform der Gewahrleistungsverwaltung vorausgesetzt. Regulierung zielt auf die Herstellung, die Forderung und die Sicherstellung des Wettbewerbs ab, berucksichtigt zugleich die gemeinwohlvertraglichen Ziele. Demgegenuber hat das Kartellrecht die Wettbewerbsbeschrankung zum Gegenstand, die grundsatzlich die Existenz eines funktionsfahigen Wettbewerbs unterstellt und Vorgaben nur bei Vorliegen von Missbrauchen betrachtlicher Marktmacht vorsieht. Hier setzt das Konzept des Wettbewerbs im Kartellrecht als sog. ?optimierter Wettbewerb“. Weder das Wettbewerbsziel noch das gemeinwohlorientierte Ziel lasst sich als ein primares Ziel des Regulierungsrechts darstellen, weil die Gewahrleistungsverwaltung die arbeitsteilige oder kooperative Gemeinwohlverwirklichung verfolgt und Wettbewerb hier nicht nur ein Ziel, sondern auch ein notwendiges Mittel zum Zweck der Erreichung des Gemeinwohls ist. Die Verknupfung des wettbewerbsbezogenen Handelns mit dem gemeinwohlorientierten Ergebnis bezeichnet das Konzept des ?regulierten Wettbewerbs“ und die sog. ?Meta-Ziele“ der Regulierung zeichnen die Kontur des Regulierungsrechts.

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大學에서의 行政法敎育의 目標와 方向 - 行政法學의 여섯 가지 方法論과 관련하여 -

박정훈

[NRF 연계] 연세대학교 법학연구원 법학연구 Vol.12 No.2 2002.06 pp.113-134

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없음.

Die Rechtswissenschaft ist keine Wissenschaft von Stoffen, sondern eine Wissenschaft von Methoden. Ihres Hauptanliegen ist also nicht die - wenn auch systematische - Sammlung der in der Gesetzgebung und Rechtsprechung gegebenen Losungen. Das Recht als Wissenschaft muß vielmehr versuchen, Methoden fur die Losungen zu erhellen, kritisch zu uberprufen und neue zu entwicklen, worin die Daseinsberechtigung der Rechtswissenschaft liegt. Das Recht kann praktisch als gute Mittel benutzt werden, mit denen man nicht schwer Geld, Macht und gesellschaftlichen Status bekommen kann (Rechtswissenschaft als Brotwissenschaft!). Wenn das Recht nur im Markt, also in der Praxis, erlernt wird, lauft die Gefahr, das Wesen des Rechts als ars boni et aequi und seine Idee der Verwirklichung des Friedens und der Gerechtigkeit aus Augen verliert zu werden. Aus diesem Grund muß das Recht zunacht - sozusagen - mit der starken Aroma der Wissenschaft studiert werden (Rechtswissenschaft als Krone der Wissenschaften!). Das ist die Kernaufgabe der juristischen Ausbildung in Universitaten. Das Verwaltungsrecht ist einer solcher Bereiche, die bei der juristischen Ausbildung diesen Charakter des Rechts als Wissenschaft in besonderem Maße erfordern, da das Verwaltungsrecht, als eine jungere Disziplin, aus umfangreichen und standig wechselnden Rechtsstoffen besteht. Die erste Methode, die bei der Ausbildung des Verwaltungsrechts vertraut gemacht werden muß, ist die der Auslegung der umfangreichen Rechtstoffen. Wichtig ist dabei nicht nur das Verhaltnis des Verwaltungsrechts zum Verfassungsrecht, sondern auch vor allem zum Zivilrecht, Strafrecht, Handelsrecht, insbesondere Gesellschaftrecht. Als die zweite Methode des Verwaltungsrechts ist die der Rechtsdogmatik zu betonen, da die Dogmatik beim Verwaltungsrecht eine zentrale Rolle spielt. Die dritte Methode bezieht sich auf die Struktur der gesamten Rechtsordnung, wie das Verhaltnis zwischen der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung. Durch diese Methode konnen die angehenden jungen Juristen eine Ubersicht uber die Rechtsordnung des Staates bekommen. Daruber hinaus empfiehlt es sich, eine Einfuhrung in den Rechtsvergleich hinsichtlich der verwaltungsrechtlichen Instituten zu machen. Dies ist die vierte Methode des Verwaltungsrechts, wobei der Rechtsvergleich sich nicht auf ein bestimmtes Land beschranken darf, sondern die Rechtsordnungen der mehr Lander als zwei betrachtet werden sollten. Die funte Methode zielt auf das Bewußtsein der Geschichte des Verwaltungsrechts sowie seiner Zukunft. Die sechte und letzte Methode ist die der Rechtsphilosophie, mit der die Grundprobleme des Verwaltungsrechts, z.B. der Begriff des Rechts und der Rechtsquelle, die Bedeutung und Funktion der Gewaltentrennung, die Reichweite und Grenzen der Rechtswirkung der Staatsakte, das Verhaltnis zwischen der Erkenntnis und dem Willen in bezug auf das Verhaltnis zwischen dem sog. Beurteilungsspielraum und dem Ermessen usw. enthullt und erhellt werden konnen. Dadurch kann man die Fahigkeit zur kritschen Uberprufung der bestehenden Gesetze, Rechtsprechungen und Dogmatiken und zur schopferischen Gestaltung der Rechtsordnung erlernen.

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이문화 훈련 고찰과 프로그램 구상 - 목표, 유형 및 설계사례

정진성, 김순임

[NRF 연계] 한국독일언어문학회 독일언어문학 Vol.33 2006.09 pp.129-162

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독일의 도시 및 지역계획에 있어 주민참여 문제: 목표와 기능 그리고 법적 토대를 중심으로

안영진

[NRF 연계] 국토지리학회 국토지리학회지 Vol.42 No.4 2008.12 pp.579-591

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본 연구는 1970년대 이래 구미 사회의 민주화와 관련하여 큰 관심을 끌고 있는 주민참여의 문제를 독일 지자체의 도시 및 지역계획 차원에서 조명해 보고자 했다. 주민참여는 1970년대 초반 이래 전후 포디즘적 경제체제의 재편과 국가 기능의 재조정 그리고 사회 전반에 걸친 민주화의 확대라는 측면에서 커다란 관심을 불러일으키며, 중앙 및 지방정부의 정책 수행과 관련하여 여러 형태로 도입되어 왔다. 주민참여는 특히 각종 도시 및 지역개발 정책의 결정과 추진과정에서 일찍부터 제도화되어 왔으며, 최근 들어 지속적으로 확대되고 있는 실정이다. 이 글은 독일을 사례로 1980년대 이후 지역개발 및 도시계획에 견고하게 자리 잡은 주민참여의 성격과 도입 배경, 주민참여의 기능과 기대 역할 그리고 그 법적 장치 등을 개괄적으로 살펴보고, 주민참여가 지닌 함의를 숙고해 보고자 한다. 우리나라에서도 시민사회의 등장과 지방 분권화를 배경으로 정치, 경제, 사회문화 등 각 부문에서 주민들의 직접 참여를 요구하는 목소리가 점점 더 높아지고 있다. 이런 의미에서 독일의 도시 및 지역계획에 있어 주민참여의 내포와 외연에 대한 검토는 우리 사회의 주민참여 문제의 방향을 설정하고 확립하는데 많은 시사점을 줄 것으로 판단된다.

In den letzten Jahren hat die Einfuhrung der Burgerbeteiligung in der kommunalen und regionalen Planung in Deutschland die Debatte um die Demokratisierung der Gesellschaft belebt und zu einem gewissen Abschluß (zumindest in Bayern) gebracht. Seit der Einfuhrung der Burgerbetiligung sind eine Vielzahl von Burgerentscheiden, Burgerbegehren und Initiativen zu verzeichenen. Jedoch ist diese plebiszitare Form der Entscheidung nicht unumstritten. Der Burgerentscheid ist aber die starkste Form der Partizipation, die deutscher Rechtssystem anbietet. Diese Arbeit will sich schwerpunktmaßig mit den bisher schon vorhandenen Moglichkeiten der Burgerbeteiligung an Planungsentscheidungen auseinandersetzen. Das Spektrum der Planung in Deutschland ist zu umfassend, um in dieser Arbeit auch nur annahernd eine Analyse leisten zu konnen. Deshallb erfolgt eine Einschrankung auf die raumliche Planung. Die Arbeit wird versuchen aufzuzeigen, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen Burgerbeteiligung in Deutschland steht. Nach einigen Begriffsbestimmungen soll dann dargestellt werden, welche Ziele und Funktionen mit einer burgerschaftlichen Teilhabe am Planungsprozeß verbunden sind. Anschließend wird die Arbeit die rechtlichen Grundlagen diskutieren, um schließlich in einem Fazit das Problemfeld Burgerbeteiligung in der kommunalen und regionalen Planung in Deutschland zusammenzufassen.

 
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