Die Kündigung bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die durch die einseitige Willenerklärung von Arbeitgeber verursacht wurde. Nach dem Arbeitsstandardsgesetz ist eine Kündigung ohne gerechtferigte Gründe rechtsunwirksam. Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für ungerechtfertigt, so kann er nach der Kündigung Einspruch bei der zuständigen Arbeitskommission einlegen. Die Abhilfe der Arbeitskommission gegen ungerechtferigter Entlassung wurde eingeführt, um schnell die Rechte der Arbeitnehmer zu beheben. Entscheidet die Arbeitskommission die von Arbeitgeber gemachten Kündigung als ungerechtfertigt, kann sie der Arbeitgeber den Befehl erlassen, wiederherzustellen und die entsprechenden Löhne zu zahlen. Wenn die Arbeitgeger dem Befehl nicht folgen, dann kann die Arbeitskommission der das Zwangsgeld befehlen. Dieser Artikel analysiert die Auswirkungen der Gesetzgebung von Zwangsgeld in Arbeitsstandardsgesetz und wird geschaffen, das Problem zu verbessern. Diese Untersuchung kann die nachfolgende Ergebnisse gegeben. Zuerst wurde das Zwangsgeld in Arbeitstandardsgesetz die Möglichkeit, im Widerspruch zur Verfassungsgesetz vorgelegt. Zwangsgeld ist besonders im Widerspruch zum Prinzip des Übermaßverbots. Nach der Untersuchung kann aber das nicht der Verfassung zuwiderläuft. Zweitens fördert das Zwangsgeld die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen. Drittens hat das Zwangsgeld die Wirkung, Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu mildern. Trotz solcher gesetzgebenden Wirkung braucht das Zwangsgeld eine rechtliche und institutionelle Verbesserungen. Beispielsweise ist es notwendig, in geeigneter Weise die Menge und die Anzahl der zwangsgeld einzustellen. Der Gesetzgeber sollte versuchen, das System zu verbessern.
한국비교노동법학회 [The Korea Society of Comparative Labor Law]
설립연도
1997
분야
사회과학>법학
소개
본 학회는 1997. 4. 1 창립되어 노동법 분야를 주로 연구하는 단체이다. 본 단체는 국내법, 외국의 노동법 노사관계등의 인접학문분야, 국제노동법 등을 연구함으로써 현재 국내적으로 연구가 미진한 분야의 하나인 노동법 분야의 이론적 발전과 재정립. 진보적 이론 창안과 법해석을 통한 사회적 공헌을 그 목적으로 하고 있다.
학회 회의의 자격은 교수, 박사학위 소지자의 자격을 갖춘자를 정회원, 기타의 자를 준회원 또는 특별회원으로 한다. 본학회는 1998년 이후 '노동법 논총'이라는 학술지를 발간하고, 매년 봄(5월)과 가을(9월) 정기학회를 2회이상 개최한다. 학회의 회원은 전국적으로 교수, 공공단체, 연구기관, 공인노무사 및 변호사 등의 전문가로 구성되어 있다.