Der Personalrat in Korea ist die Vertretung der Beamten, an der sich Beamte unterhalb Stufe 7 anschließen können. Durch die Beteiligung der Personalvertretungen soll sichergestellt werden, dass die schutzwürdigen Interessen der Beamten berücksichtigt werden. Das Recht der Personalvertretung wird in dem Beamtenpersonalratsgesetz geregelt. Der Ursprung des Beamtenpersonalrates in Korea liegt im Versuch der tatsächlichen Gewährleistung der Koalitionsfreiheit für Beamte. Zwar § 33 Ⅱ Koreanische Verfassung garantiert die eingeschränkte Koakitionsfreiheit für Beamte, die einzelne Beamtengesetze verbaten aber die gewerkschaftlichen Betätigungen der Beamte. So hatten Beamte keine Rechte, Gerwerkschaften zu gründen oder sich diesen anzuschließen. Nach den langjährigen Debatten in den 1990er Jahren wurde zunächst das Beamtenpersonalratsgesetz am 1998. 2. 24(in Kraft treten am 1. 1. 1999) verabschiedet, das erst den Zusammenschluß für Beamte unter der Stufe 7 durch den Personalrat erlaubte. Da der Personalrat aber keine Gewerkschaft ist, so kam nun Bewegung in die Gesetzgebung zur Bildung der Beamtengewerkschaft. Durch die gesteigerte Forderung nach der Beamtengewerkschaft wurde endlich das Beamtengewerkschaftsgesetz am 1. 27. 2005. verabschiedet(in Kraft treten am 1. 28. 2006). Danach haben Beamte das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Die Koalitionsfreiheit gilt für Beamte allerdings nur eingeschränkt, da sie über kein Streikrecht verfügen können. Seit dem Inkrafttreten des Beamtengewerkschaftsgesetzes ist aber die Rolle des Beamtenpersonalrats unklar geworden, so er manchmal ohne eigene Funktion übrig bleiben soll. Um diese Rückstände des Personalrates zu überwinden, ist es nötig, dass er sich von der gegnerischen Rolle der Gewerkschaft differenzieren und dafür alle Kräfte auf zusammenwirkende Aufgaben in der Dienststelle konzentrieren. Dazu gehören die Aufgaben der Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Entgegennahme von Beschwerden aus den Reihen der Mitgliedschaft. Daneben sollen die Regelungen der Mitgliedschaftsbeschränkung Beamtenpersonalratsgesetz auf unterhalb 7 Stufe abgeschafft werden, da der Personalrat ein kooperatives und mitwirkendes Organ der Dienststelle ist.
목차
Ⅰ. 머리말 Ⅱ. 우리나라의 공무원직장협의회제도의 주요 내용 Ⅲ. 독일의 공공부문 직원협의회제도 Ⅳ. 독일 공공부문 직원협의회와 공무원직장협의회의 비교 Ⅴ. 직장협의회의 개선과제 Ⅵ. 결론 참고문헌 Abstract
한국비교노동법학회 [The Korea Society of Comparative Labor Law]
설립연도
1997
분야
사회과학>법학
소개
본 학회는 1997. 4. 1 창립되어 노동법 분야를 주로 연구하는 단체이다. 본 단체는 국내법, 외국의 노동법 노사관계등의 인접학문분야, 국제노동법 등을 연구함으로써 현재 국내적으로 연구가 미진한 분야의 하나인 노동법 분야의 이론적 발전과 재정립. 진보적 이론 창안과 법해석을 통한 사회적 공헌을 그 목적으로 하고 있다.
학회 회의의 자격은 교수, 박사학위 소지자의 자격을 갖춘자를 정회원, 기타의 자를 준회원 또는 특별회원으로 한다. 본학회는 1998년 이후 '노동법 논총'이라는 학술지를 발간하고, 매년 봄(5월)과 가을(9월) 정기학회를 2회이상 개최한다. 학회의 회원은 전국적으로 교수, 공공단체, 연구기관, 공인노무사 및 변호사 등의 전문가로 구성되어 있다.