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연구논문

연명치료중단에 있어서 의사결정과정의 구체적 쟁점
Zur Frage nach der Willensbestimmung bei dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

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  • 발행기관
    원광대학교 법학연구소 바로가기
  • 간행물
    의생명과학과 법 바로가기
  • 통권
    제9권 (2013.06)바로가기
  • 페이지
    pp.65-90
  • 저자
    이재경
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A210316

원문정보

초록

영어
Mittlerweile ist das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten als allge meines Grundrecht anerkannt; daher kann ein Patient dieses unter Beruf ung auf die ärztliche Aufklärungsplicht ausüben. Die akute Problematik b ei Indikationsabbrüchen lebenserhaltender Maßnahmen ergibt sich jedoch vor allem daraus, dass dieNutzung des Selbstbestimmungsrechts in jedem Falle einen klaren Bewusstseinszustand voraussetzt, welcher jedoch nich t mehr gegeben ist, wenn der Patient z.B. ohne mächtig ist oder aber b ereits im Komaliegt. In einem solchen Falle liegt auf Seiten des Patiente n grundsätzlich eine sogenannte Einwilligungsunfähigkeit vor. In der Rechtsprechung und herrscht ein Konsens darüber, dass das S elbstbestimmungsrecht des Patienten auch in oben genannten Fällen zu r espektieren ist. Sofern eine ausdrückliche Willensbekundung des Patiente n fehlt und auch nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, ist es dah er von besonderer Relevanz, die Äußerungen eines Patienten auch im Fa lle einer gegebenen Einwilligungsunfähigkeit ernst zu nehmen: In diesem Zusammenhang sei etwa die sogenannte Patientenverfügung erwähnt. Den noch bleibt die Frage nicht streitfrei, ob der in der Patientenverfügung fi xierte Wille nun dem aktuellen Wille des Patienten entspricht, oder nicht; daher ist nach wie vor äußerst schwierig, festzustellen, dass der darin g eäußerte Wille zum Zeitpunkt des Abbruches lebenserhaltender Maßnahm en maßgebend ist . Aus der Perspektive der Rechtssicherheit ist die Willensbestimmung aber auch bei einwilligungsunfähigen Patienten noch erforderlich. Für die rechtliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung müssen vor allemhöh ere und restriktivere Anforderungen gegeben sein, und auch deren Reich weite muss noch der gesellschaftlichen Übereinstimmung angeglichen we rden. Sofern der noch kurz zuvor geäußerte Wille bzw. die Patientenverf ügung nicht vorliegen, kann der wirksame mutmaßliche Patientenwille du rch den Betreuer im Sinne des sog. Betreuungsrechts ermittelt werden. I n einem solchen Falle können die Angehörigen eines Patienten jedoch w eder völlig noch grundsätzlich aus dem Willensbestimmungsverlauf unter Berücksichtigung auf koreanischen familienspezifischen Kulturtendenz aus geschlossen werden. Gemäß dem teleologischen Aspekt des Betreuungsr echts können die Familienmitglieder hier nicht als ein selbstständiges Su bjekt, sondern nur für die Aufsichtoder Besichtigung an die Willensauffas sungsgeschehen auftreten. Schließlich ist es bei der von Dritten ermittelten und festgelegten Ein willigung unvermeidlich, das Interesse des Dritten aufzugreifen; daher ist es in theoretischer Hinsicht in der Folge nicht mehr möglich, dem wirkli chen Willen authentisch zu entsprechen. Daraus folgt die Notwendigkeit der Kontrolle über die Willensbestimmung von Dritten, deren Gewährleist ung letztlich eine Aufgabe von (Vormundschafts-) Gerichten darstellt.

목차

Ⅰ. 서론
 Ⅱ. 의사결정 주체에 관한 문제
 Ⅲ. 의사결정에 대한 통제
 Ⅳ. 결론
 참고문헌
 [Zusammenfassung]

키워드

연명치료 동의 사전의료지시서 추정적 의사 성년후견제도 die lebenserhaltende Maßnahmen die Einwilligung die Patientenverfügung der mutmaßliche Wille die Betreuungsrecht.

저자

  • 이재경 [ Yi, Jae-Kyeong | 원광대학교 법학전문대학원 교수, 법학연구소 연구위원, 법학박사. ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    원광대학교 법학연구소 [THE LAW RESEARCH INSTITUTE WONKWANG UNIVERSTIY]
  • 설립연도
    1961
  • 분야
    사회과학>법학
  • 소개
    법에 대한 이론적 · 실제적 연구를 수행하고 그 결과를 발표하여 한국과 지역사회의 법률문화의 발전에 기여함을 목적으로 설립되었으며 법학일반이론과 법학교육방법 등의 연구와 법률구조안내 및 상담을 한다

간행물

  • 간행물명
    의생명과학과 법
  • 간기
    반년간
  • pISSN
    2092-8599
  • eISSN
    2508-5727
  • 수록기간
    2009~2025
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 360 DDC 340

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