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동북아시아 법문화의 관점에서 본 불능미수규정
Untauglicher Versuch im Gesichtspunkt der Nordeastasiatischen Rechtskultur

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  • 발행기관
    동북아시아문화학회 바로가기
  • 간행물
    동북아 문화연구 KCI 등재 바로가기
  • 통권
    제35집 (2013.06)바로가기
  • 페이지
    pp.129-146
  • 저자
    김선복
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A200552

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원문정보

초록

영어
Fraglich ist, ob es richtig ist, dass das Strafrecht zwischen dem tauglichen und dem gefährlichen untauglichen Versuch unterecheidet. Die Gründe sind wie folgt: 1. Da Art. 27 StGB schon nach der Gefährlichkeit den untauglichen Versuch, der strafbar sein kann, vom untauglichen Versuch, der straflos ist, unterscheidet, muss der gefährliche, aber untaugliche Versuch ein fakultativer Strafmilderungsgrund sein und gleicht darin dem tauglichen Versuch, bei dem nach Art. 25 StGB die Strafe gemildert werden kann. Ist die Handlung des Täters für die geschützte Rechtsgüter gefährlich, so spricht man von einem gefährlichen Versuch. 2. Ex post gesehen haben sich alle Versuche, die nicht zur Vollendung geführt haben, als untauglich angesehen, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Ex ante betrachtet sind hingegegen die Fälle des untauglichen gefährlichen Versuchs nicht von denen des tauglichen Versuch zu unterscheiden, weil auch der gefährliche untaugliche Versuch angemessen ist wie der taugliche Versuch, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. 3. Nach der subjektivobjektive Theorie besteht der Strafgrund des Versuchs in der Gefährlichkeit des Handelns für die geschützten Rechtsgüter. Es geht also um die Gefährlichkeit des Versuchs. Die Gefährlichkeit des Versuchs kann nur ex ante beurteilt werden, weil sich jeder Versuch ex post als ungefährlich erweist. Der untaugliche Versuch ist auch gefährlich, solange ein einsichtiger Drittbeurteiler, der sich im Zeitpunkt des Anfangs der Entschlußbetätigung an der Stelle des Handelnden befindet und von dessen Tatplan ausgeht, die Erfolgsherbeiführung für möglich halten muss. Der gefährliche untaugliche Vetsuch unterscheidet sich nicht von dem tauglichen Versuch, da sie denselben Strafgund haben. 4. Nach dem Gedanke des Rechtsgüterschutzes, dass die Aufagbe des Strafrechts im Schutz der Rechtsgüter besteht, wird das Rechtsgut verletzt oder gefährdet, wenn der Erfolg herbeigeführt, der Tatbestand verwirklicht oder das Delikt vollendet wird. Die Gefährlichkeit Erfolg herbeigeführt, der Tatbestand verwirklicht oder das Delikt vollendet wird. Die Gefährlichkeit ist identisch mit der Möglichkeit der Erfolgsherbeiführung, der Verwirklichung des Tatbestandes oder der Vollendung des Deliktes. Deshalf kann der gefährliche untaugliche Versuch vom tauglichen Versuch nicht unterschieden werden.

목차

Ⅰ. 서
 Ⅱ. 미수범에 있어서 결과발생의 가능과 불가능을 구별할 필요가 있는가?
  1. 형법 제27조의 입법취지
  2. 결과발생의 불가능이 불능미수의 성립요건인가?
 Ⅲ. 불능미수의 성립요건으로서의 위험성
  1. 미수범의 처벌근거
  2. 형법 제27조의 위험성의 판단기준
 Ⅳ. 결어
 참고문헌
 논문초록

키워드

불능미수 장애미수 불능범 Versuch Untauglicher Versuch Tauglicher Versuch

저자

  • 김선복 [ Kim, Seon-Bok | 부경대학교 법학과 교수, 법학박사 ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    동북아시아문화학회 [The Association of North-east Asian Cultures]
  • 설립연도
    2000
  • 분야
    복합학>학제간연구
  • 소개
    동북아시아 문화의 다양성과 정체성을 연구 토론하고, 지역내 문화 교류의 다양한 모습을 연구하고 문화변동의 큰 틀을 집적함으로써 우리 민족 문화 및 상대 민족의 문화적 터전을 이해하여 문화공동체적 특성을 계발하고 상호 관련성의 강화를 유도하는 학술활동을 통해 동북아시아의 문화발전에 이바지함.

간행물

  • 간행물명
    동북아 문화연구 [Journal of North-east Asian Cultures]
  • 간기
    계간
  • pISSN
    1598-3692
  • 수록기간
    2001~2026
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 910 DDC 950

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