독일 노동법 상 근로자대표제도 ― 독일 경영조직법 상 종업원평의회제도의 이념적 배경과 기능을 중심으로
Betreibsrat und die Betreibsverfassungsrechtssystem für die Demokratisierung im Betriebs im deutschen Arbeitsrecht
Das Grundrecht der Arbeitsverfassung ist die in Art. 9 III GG verankerte Koalitionsfreiheit. Die Form sichert die Privatautonomie auf kollektiver Ebene. Eine Form kollektiver Beteiligung zur Interessenwahrnehmung enthält die durch Gesetz geschaffene Betriebsverfassung, die für den Bereich des öffentlichen Dienstes durch das Personalvertretungsrecht geregelt ist. Die Mitbestimmungsregelung beruht hier auf Beteiligungsbefugnissen, die von Gesetzes wegen einem durch Wahl demokratisch legitimierten Arbeitnehmerrepräsentanten eingeräumt sind. Außerdem dient der Interessenvertretung die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter in der Unternehmensorganisation bestimmter Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Dieser Bereich ist der Sache nach Unternehmensorganisationsrecht, dessen Regelungen das Gesellschaftsrecht enthält. Im deutschen Arbeitsrecht ist zu beachten, dass der Betriebsrat keine Vertretung bestimmter Arbeitnehmergruppen innerhalb des Unternehmens, sondern er repräsentiert die Belegschaft eines Betriebs ist. Das ist also eine entscheidende Unterschied zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft. Für die Betriebsrat wird jeder Arbeitnehmer gewält. Deshalb sichert der Betriebsbegriff auch das Prinzip einer einheitlichen Arbeitnehmerrepräsentation innerhalb der Betriebsverfassung. In diesem Rahmen ist es auch zu erwählnen, dass die Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind. Dadurch wird die betriebsverfassungsrechtliche Friedenspflicht konkretisiert. Zugleich ist es auch festgelegt, dass die Betriebsverfassung von einem Kooperationsmodell beherrscht wird, also primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruht. Das Arbeitskampfverbot ist deshalb Konsequenz der besonderen Ausgestaltung der Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats.
목차
독일 노동법 상 근로자대표제도 Ⅰ. 서설 Ⅱ. 독일 근로자대표제도의 이념적 배경과 현황 Ⅲ. 독일 경영조직법의 기능과 해석방법론 Ⅳ. 독일 경영조직법 상 근로자대표조직체로서 ‘종업원평의회제도’ Ⅴ. 독일 노동법 상 기업기본권으로서의 종업원평의회의 참여권 Ⅵ. 결론 및 시사점 참고문헌 〈Abstract〉
한국비교노동법학회 [The Korea Society of Comparative Labor Law]
설립연도
1997
분야
사회과학>법학
소개
본 학회는 1997. 4. 1 창립되어 노동법 분야를 주로 연구하는 단체이다. 본 단체는 국내법, 외국의 노동법 노사관계등의 인접학문분야, 국제노동법 등을 연구함으로써 현재 국내적으로 연구가 미진한 분야의 하나인 노동법 분야의 이론적 발전과 재정립. 진보적 이론 창안과 법해석을 통한 사회적 공헌을 그 목적으로 하고 있다.
학회 회의의 자격은 교수, 박사학위 소지자의 자격을 갖춘자를 정회원, 기타의 자를 준회원 또는 특별회원으로 한다. 본학회는 1998년 이후 '노동법 논총'이라는 학술지를 발간하고, 매년 봄(5월)과 가을(9월) 정기학회를 2회이상 개최한다. 학회의 회원은 전국적으로 교수, 공공단체, 연구기관, 공인노무사 및 변호사 등의 전문가로 구성되어 있다.