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매도인 선의의 계약명의신탁에서 사무처리비용의 법적 귀속 - 대법원 2010. 10. 14. 선고 2007다90432 판결 판결에 대한 평석 -
Über die Rückzahlung des Auftragsgelds bei sog. “Gutgläubiger Verkäufer-Vertragstiteltreuhand”

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  • 발행기관
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  • 간행물
    민사법의 이론과 실무 KCI 등재후보 바로가기
  • 통권
    제14권 제2호 (2011.06)바로가기
  • 페이지
    pp.49-87
  • 저자
    이병준, 이현민
  • 언어
    한국어(KOR)
  • URL
    https://www.earticle.net/Article/A165161

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원문정보

초록

영어
Der koreanische Gesetzgeber hat durch das "Gesetz, betreffend die realen Rechtslagen entsprechenden Grundbucheintragungen" den sog. "Titeltreuhand", bei der durch die Titeltruehandsvereinbarung der Name des Treuhanders als Eigentumer eines Grundstucks im Grundbuch eingetragen wird und der Treugeber immer noch unter diesen beiden das Eigentums-, Verwaltungs-und Ertragsrecht behalt, als nichtig geregelt. So ist auch die Grundbucheintragung in der Regel nichtig, so dass der eingentliche Eigentumer, namlich der Treugeber sich als Eigentumer eintragen soll.
Jedoch regelt der Gesetzgeber bei der sog. “Gutglaubiger Verkaufer-Vertragstiteltreuhand” ausnahmsweise die Grundbucheintragung als wirksam. Das heißt, wenn der Verkaufer des Grundstucks nichts von der Titeltreuhansvereinbarung weiß und mit dem Treuhander einen Kaufvertrag schließt und den Eigentum ubereignet, der Treuhander das Eigentum des Grundstucks wirksam erhalt. Somit wurde heftik diskutiert was der Treuhander in diesem Fall als ungerechtfertigte Bereicherung an dem Treugeber zuruckerstatten muß.
Die koreanische Rechtsprechung ist in der festen Ansicht, daß in diesem Falle das Geld, das fur den Kauf des Grundstucks ubereicht wurde, der Inhalt der Bereicherung sei.
In diesem Aufsatz besprochener Fall hatte das Gericht jedoch zu entscheiden, ob uber den Kaufgeld hinaus andere Gelder, die fur die Beschauffung des Grundstuckseigentums benotigt worden sind(z. B. Eintragundsgeld), herauszuzahlen sind. Die Rechtsprechung war schon lange beim Standpunkt, daß nicht nur die Titeltruehandsvereinbarung, sondern daruberhinaus die damit verbundene Auftragsvereinbarung als nichtig angesehen werden soll. Somit sei der gesamte Betrag als ungerechtfertigte Bereicherung zuruckzuzahlen.
Dieser Aufsatz versucht durch die teilweise Anwendung der Regelungen der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag die Zuruckbezahlung dieser Auftragsgelder zu verneinen. Wenn der Treuhander im Interesse des Treugebers tatsachlich gehandelt hat, soll diese Beziehung dieser Beiden als GoA anerkannt werden und durch die spezielle Ausgleichordnung der GoA die Geschaftsbesorgung des Treuhanders berucksichtigt werden.

목차

Ⅰ. 대상판결
  1. 사실관계
  2. 소송의 경과
  3. 대법원의 판단요지(대법원 2010. 10. 14. 선고 2007다90432 판결)
 Ⅱ. 평석에 들어가며
 Ⅲ. 선의의 계약명의신탁에서 부당이득반환의 대상에 관한 판례법리와 그 정합성
  1. 선의인 계약명의신탁에서의 법률관계
  2. 무효인 명의신탁약정과 부당이득반환의 대상
  3. 매도인 선의의 계약명의신탁에 있어서 부당이득반환의 범위
 Ⅳ. 매도인 선의의 계약명의신탁에서 사무처리비용의 법적 귀속에 관한 새로운 접근
  1. 판례에서 인정한 결과에 대한 의문점과 찬반양론의 논거
  2. 취득비용반환 부정의 이론적 구성
 Ⅴ. 결론 및 대상판결의 평가
  1. 판례 입장의 정리와 그 문제점
  2. 사무관리법의 편면적 적용을 통한 사무처리비용의 공평한 부과
 참고문헌
 

키워드

매도인 선의의 계약명의신탁 부당이득법 사무관리 부동́산실명법 사무처리비용 Gutgläubiger Verkäufer-Vertragstiteltreuhand Bereichungsrecht Geschäftsführung ohne Auftrag Gesetz betreffend die realen Rechtslagen entsprechenden Grundbucheintragungen Auftragsgeld

저자

  • 이병준 [ Lee, Byung-Jun | 한국외국어대학교 법학전문대학원 교수 ]
  • 이현민 [ Lee, Hyun-Min | 한국외국어대학교 법학전문대학원 석사과정. ]

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

간행물 정보

발행기관

  • 발행기관명
    민사법의 이론과 실무학회 [The Association of Theory and Practics of Private Law]
  • 설립연도
    2002
  • 분야
    사회과학>법학
  • 소개
    법은 善과 術(Jusest ars boni et eaqui)이라고 한다. 법학 연구의 일반적인 경향은 선과 형평에 관한 문제를 실체법분야에서 총괄적으로 다룬다면, 그 '術'에 해당하는 부분은 소송법 분야에서 다루어진다 할 것이다. 법학은 모름지기 실체법을 외면한 소송법만의 연구가 허탈에 빠지게 되고, 또 소송법을 경시하는 실체법만의 연구도 공허할 수 밖에 없다. 민사법의이론과실무학회는 실체법과 소송법이라는 구체적 전문성의 차이가 있음에도 불구하고 공동발표회를 가짐으로써 상호 보완하고 보다 깊게 민사법 연구의 전문성을 살려나가는데 그 목적이 있다.

간행물

  • 간행물명
    민사법의 이론과 실무 [Journal of Theory and Practics of Private Law]
  • 간기
    연3회
  • pISSN
    1598-9801
  • 수록기간
    2002~2025
  • 등재여부
    KCI 등재
  • 십진분류
    KDC 365 DDC 347

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